Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäfts­beziehungen zwischen der KPEC GmbH, Werkstättestraße 2, D-67655 Kaiserslautern (nachfolgend „KPEC") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, KPEC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote von KPEC sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftrags­bestätigung von KPEC oder durch Ausführung der Leistung zustande. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags ist die Auftrags­bestätigung.

§ 3 Leistungen, Zeichnungen und Spezifikationen

KPEC fertigt Zeichnungs­teile nach den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, technischen Spezifikationen und Mustern. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die übermittelten Unterlagen vollständig und korrekt sind und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Auftrags­bestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs­datum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungs­verzug werden Verzugs­zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 5 Lieferung und Lieferzeit

Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebs­störungen, Streik oder Lieferungs­störungen seitens unserer Vorlieferanten, die KPEC nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferzeit angemessen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäfts­verbindung Eigentum von KPEC.

§ 7 Gewährleistung

KPEC gewährleistet, dass die gelieferten Teile den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung. Im Falle eines berechtigten Mangels leistet KPEC nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 8 Haftung

KPEC haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkt­haftungs­gesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet KPEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertrags­typischen Schadens.

§ 9 Schutzrechte und Vertraulichkeit

Sämtliche überlassenen Zeichnungen, Spezifikationen und sonstigen Unterlagen werden von KPEC vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertrags­erfüllung verwendet.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichts­stand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrags­verhältnis ist Kaiserslautern, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.