Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der KPEC GmbH, Werkstättestraße 2, D-67655 Kaiserslautern (nachfolgend „KPEC") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, KPEC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von KPEC sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von KPEC oder durch Ausführung der Leistung zustande. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags ist die Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungen, Zeichnungen und Spezifikationen
KPEC fertigt Zeichnungsteile nach den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, technischen Spezifikationen und Mustern. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die übermittelten Unterlagen vollständig und korrekt sind und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
§ 5 Lieferung und Lieferzeit
Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen, Streik oder Lieferungsstörungen seitens unserer Vorlieferanten, die KPEC nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferzeit angemessen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von KPEC.
§ 7 Gewährleistung
KPEC gewährleistet, dass die gelieferten Teile den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung. Im Falle eines berechtigten Mangels leistet KPEC nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 8 Haftung
KPEC haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet KPEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
§ 9 Schutzrechte und Vertraulichkeit
Sämtliche überlassenen Zeichnungen, Spezifikationen und sonstigen Unterlagen werden von KPEC vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Kaiserslautern, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.